Rund um die Schweiz

 

Die Schweiz – ein Viersprachenland

Die Bevölkerung der Schweiz setzt sich aus vier verschiedenen Volks- und Sprachgruppen zusammen und wohnt in vier Sprachgebieten. In der Nord-, Ost- und Zentralschweiz herrscht der Deutsch-Schweizer Dialekt („Schwyzerdytsch“) vor, in der Westschweiz das Französische und in der Südschweiz das Italienische und Rätoromanische, eine aus dem Lateinischen stammende Sprache.

Ca. 64% der Bevölkerung sprechen Deutsch als Muttersprache, ca. 19% Französisch, und ca. 9% der Schweizer in den südlichen Landesteilen sprechen Italienisch. 0,6% der Menschen im Südosten der Schweiz, in Graubünden, sprechen Rätoromanisch. In den vier Sprachen gibt es wiederum verschiedenen Dialekte. Etwa 8% der Schweizer haben eine andere Sprache als Muttersprache. Deutsch, Französisch und Italienisch sind Amtssprachen, das Rätoromanische ist vierte offizielle Landessprache. In der Schweiz sind daher offizielle Texte drei- oder sogar viersprachig ausgeführt. Auf Lebensmitteln, Geldnoten, Briefmarken, Formularen etc. steht alles in drei oder auch vier Sprachen.

In der Schweiz herrscht ausgesprochene Sprachfreiheit. Die Schweiz ist ein Musterbeispiel für das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Volks- und Sprachgruppen. Die sprachlichen Minderheiten in den Kantonen leben gleichberechtigt neben den Mehrheiten, und jede Sprache ist als Landessprache anerkannt.

Das Schweizerdeutsch ist eine allemannische Mundart. Von ihr gibt es wiederum viele verschiedene Dialekte. Für jemanden, der nur Hochdeutsch spricht, sind die Dialekte oft sehr schwer zu verstehen. Aber glücklicherweise lernen die Deutsch-Schweizer ja auch Hochdeutsch, da dies die Schriftsprache ist. So kann man sich dann doch verständigen, auch wenn vielen Schweizern das Hochdeutsche eher als eine Fremdsprache vorkommt.

Die Schweiz – ein demokratisches Musterland

Der schweizerische Bundesstaat besteht aus 26 souveränen Kantonen und Halbkantonen, denen die föderalistische Struktur ein beträchtliches Maß politischer Entscheidungsfreiheit und Verwaltungsautonomie zuerkennt. Jeder Kanton verfügt über seine eigene Verfassung und seine eigenen Gesetze. Die Schweizerinnen und Schweizer wählen nicht nur Parlamente und Behörden, sie nehmen in Abstimmungen auch immer wieder zu Sachfragen Stellung. In einigen kleineren Kantonen gibt es heute noch die direkte Wahl der Exekutivbehörde und die Zustimmung zu Gesetzen durch die sogenannte „Landsgemeinde“.

Die Kompetenzen des Bundes sind ausdrücklich in der Bundesverfassung festgehalten: Er wacht über die innere Sicherheit, gewährleistet die Kantonsverfassungen und bestreitet den diplomatischen Verkehr mit den ausländischen Staaten. Außerdem ist der Bund für viele andere Aufgaben zuständig, die landesweit geregelt werden müssen (z. B. Zollwesen, Post, Telefon, Münzwesen und Militärorganisation, Verkehrswesen etc.).

Die legislative Gewalt liegt bei der Bundesversammlung. Diese besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat, der das Volk, und dem Ständerat, der die Kantone vertritt. Der Ständerat ist eine föderative Kammer. Jeder schweizerische Kanton sendet mindestens einen Abgeordneten in den Ständerat.

Die schweizerische Regierung ist der aus sieben Mitgliedern bestehende Bundesrat. Er wird von den vier größten Parteien gebildet. Der Bundesrat wählt jedes Jahr gemäß seinem Kollegialprinzip ein Mitglied aus seiner Mitte zum Bundespräsidenten.

Die schweizer Nationalflagge ist rot mit einem weißen Kreuz in der Mitte. Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (1 CHF/SFR = ca. 1,20 DM). Ein Franken hat 100 Rappen.

Die Schweizer Nationalhymne

Trittst im Morgenrot daher,
Seh‘ ich dich im Strahlenmeer,
Dich, du Hocherhabener, Herrlicher!
Wenn der Alpen Firn sich rötet,
Betet, freie Schweizer, betet.
|: Eure fromme Seele ahnt : |
Gott im hehren Vaterland!
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland!

Kommst im Abendglühn daher,
Find‘ ich dich im Sternenheer,
Dich, du Menschenfreundlicher, Liebender!
In des Himmels lichten Räumen
Kann ich froh und selig träumen;
|: Denn die fromme Seele ahnt : |
Gott im hehren Vaterland!
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland!

Ziehst im Nebelflor daher,
Such‘ ich dich im Wolkenmeer,
Dich, du Unergründlicher, Ewiger!
Aus dem grauen Luftgebilde
Bricht die Sonne klar und milde,
|: Und die fromme Seele ahnt : |
Gott im hehren Vaterland!
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland!

Fährst im wilden Sturm daher,
Bist du selbst uns Hort und Wehr,
Du, allmächtig Waltender, Rettender!
In Gewitternacht und Grauen
Laßt uns kindlich ihm vertrauen!
|: Ja, die fromme Seele ahnt : |
Gott im hehren Vaterland!
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland!

Am 12. September 1961 vom Schweizer Nationalrat als Nationalhymne anerkannt. Es gibt auch französische, italienische und rätoromanische Versionen.

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Deutscher Text: Leonhard Widmer, 1808-1868 , Musik von Alberik Zwyssig, 1808-1854.

Das Schweizer Bildungssystem

Von einem „Schweizer Bildungssystem“ zu sprechen ist schwierig, denn auch die Schulsysteme sind von Kanton zu Kanton verschieden. Es gibt somit 26 verschiedene Schulsysteme, die gesetzlich verankert sind. Schultyp, Schuldauer, Lehrmittel und Bezahlung der Lehrer sind Angelegenheiten der Kantone. Wir können Ihnen hier also nur einen allgemeinen Überblick geben.

Nach dem fakultativen Kindergarten, in den Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren eintreten und dort ein oder zwei Jahre bleiben, folgt die obligatorische Schulzeit in der Volksschule. Diese besteht aus der Primarstufe, die je nach Kanton vier bis sechs Jahre dauert, und der Sekundarstufe I von drei bis fünf Jahren Dauer und mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen.

Gegen Ende der obligatorischen Schulzeit haben sich die Jugendlichen zu entscheiden, wie ihre Laufbahn weitergehen soll. Mit der Sekundarstufe II wird in der Regel die Erstausbildung abgeschlossen. Die Jugendlichen treten dann ins Erwerbsleben ein. Die nichtakademische Ausbildung geschieht dabei normalerweise durch die Lehre in einem Betrieb und einem begleitenden Unterricht in der Berufsschule. Zwei Drittel der Jugendlichen absolvieren eine Form der Berufsausbildung, etwa 15% besuchen das Gymnasium und 5% andere allgemeinbildende Schulen.

Die Tertiärstufe wird entweder sofort nach der Sekundarstufe II oder nach einigen Jahren Erwerbstätigkeit besucht. Voraussetzung für den Eintritt in die Hochschulen ist die Maturität (Hochschulreife).